Datenschutz-Schulungen für Ihre Mitarbeiter
Fit im Datenschutz durch Live- oder Selbstschulungen
Alle Mitarbeiter im Umgang mit persönlichen Daten müssen zum Thema Datenschutz geschult werden. SILISTA führt Live-Schulungen vor Ort in Ihrem Unternehmen oder als Online-Meeting durch und vermittelt so alle wichtigen Grundlagen zur Datensicherheit unter Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen im Datenschutz. So sind Ihre Mitarbeiter immer auf dem aktuellen Stand. Unsere Online-Selbstschulungen sind eine bequeme Alternative oder Ergänzung zu Live-Schulungen, die Ihre Mitarbeiter jederzeit vom Arbeitsplatz oder von Zuhause aufrufen können.
Diese Schulungen zum Datenschutz bieten wir an:
Datenschutz für Mitarbeiter
Die Grundlagenschulung zur DSGVO vermittelt Ihren Mitarbeitern praxisgerecht, was sie im Datenschutz für ihre tägliche Arbeit wissen müssen.
Datenschutz für Führungskräfte
Wir fassen die wichtigsten Anforderungen zum Datenschutz für Entscheider kompakt zusammen und stellen dar, wer wofür die Verantwortung trägt und wie sich Risiken effizient minimieren lassen.
Datenschutz im Personalwesen
Bewerbungen, Gehälter, Beurteilungen, Krankmeldungen – auf den Tisch der Personaler kommen täglich besonders sensible Daten. Wie damit Datenschutz-konform umgegangen wird, erläutern wir im Detail.
Datenschutz in Vertrieb und Marketing
Werbung und Datenschutz – geht das überhaupt? Klar geht das. Wir zeigen auf, wie man kundenwirksame Vertriebs- und Marketingaktionen ohne Datenschutz-Verstöße umsetzen kann.
Datenschutz für Betriebsräte
Was Betriebsräte von Mitarbeitern wissen dürfen und wo der Datenschutz klare Grenzen setzt, erfahren Vertreter der Arbeitnehmerschaft.
Datenschutz im Verein
Auch für Vereine gilt die DSGVO mit allen Haftungsrisiken. Wir zeigen Vereinsorganen auf, worauf es im Datenschutz ankommt.
Cyberkriminalität
Bedrohungen aus dem Internet durch Cyberattacken nehmen massiv zu. Wir erläutern, wie man sich davor schützen kann.
Datenschutz und KI
In unserer KI-Schulung erfahren Sie, wie man künstliche Intelligenz nutzen kann, ohne Persönlichkeitsrechte zu verletzen.
Live-Schulungen
Damit Ihre Mitarbeiter beim Datenschutz alles im Griff haben, sind die Schulungen von SILISTA direkt auf Ihr Unternehmen zugeschnitten und geben einen umfangreichen Überblick über alle wichtigen Themen zu Datenschutz und IT-Sicherheit:
Gesetzliche Grundlagen: Im Mittelpunkt steht die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Verstöße und Konsequenzen: Wer trägt die Verantwortung im Unternehmen? Welche rechtlichen Konsequenzen haben Verstöße?
Schutzmaßnahmen: Datensicherheit, Kontrollmöglichkeiten.
Risikofaktor Internet: Was tun gegen Phishing, Spam und Viren – Verhaltensregeln für das Internet.
Aktuelle Entwicklungen: Was ist neu im Datenschutz?
Zur Vor- und Nachbereitung erhalten alle Teilnehmer informative und übersichtliche Unterlagen mit allen wichtigen gesetzlichen Vorschriften und Hintergrundinformationen. Wir stellen außerdem sicher, dass alle betreffenden Mitarbeiter sich schriftlich auf den Datenschutz verpflichten.
Online-Selbstschulungen
Wissenswertes zum Datenschutz
Es gelten
- Das Grundgesetz (GG)
- Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) (25.05.2018)
- Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) (25.05.2018)
- Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh)
- Die Gesetze zur Regelung von Medien und Telekommunikation (TKG, TMG)
Die Umsetzung der Reglungen des BDSG musste bis zum 25.05.2018 erfolgen. Seitdem muss in den meisten Unternehmen ein Datenschutzbeauftragter bestellt sein, was durch die Aufsichtsbehörden aktiv geprüft wird. Das Datenschutzgesetz fällt unter das Wettbewerbsrecht und Mitbewerber können Abmahnungen erteilen.
Jeder Verantwortliche haftet persönlich. Verantwortlich sind die Geschäftsführung bzw. Vorstand, der Datenschutzbeauftragte und jeder einzelne Mitarbeiter.
Geschäftsführung und Vorstand:
- Gesamtverantwortung zum Datenschutz
- Bestellung des Datenschutzbeauftragten
- Technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz
Datenschutzbeauftragter:
- Erfüllung seiner gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben
Mitarbeiter:
- Wahrung des Datengeheimnisses
Das Strafmaß variiert je nach Schwere des Verstoßes. Im Schadensfall kann der Verantwortliche selbst oder sein Unternehmen schadensersatzpflichtig gemacht werden. Die Ersatzpflicht entfällt, soweit die verantwortliche Stelle, die nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet hat.
Pro Verstoß gilt:
- Verstoß gegen Auskunftsrecht oder Informationsrecht Ordnungswidrigkeit: Bis 50.000 Euro
- Verstoß gegen Pflichten des Verantwortlichen aus der DSGVO: 10 Mio. Euro oder bis zu 2% des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist
- Verstoß gegen Grundsätze für die Datenverarbeitung aus der DSGVO, Rechte der betroffenen Person aus der DSGVO, Verbot zur Übermittlung personenbezogener Daten, Anweisung der Aufsichtsbehörde: 20 Mio. Euro oder bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist
- Vorsätzliche Datenschutzverletzung mit Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht: Bis zu 3 Jahre Haft & Straftatbestand
Alle Unternehmen, die 20 oder mehr Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, benötigen einen Datenschutzbeauftragten (DSGVO Art. 37).
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (DSGVO Art. 4 Abs. 1). Dazu gehören bereits Name und Vorname eines Kunden, Mitarbeiters oder Lieferanten in der Anschrift.
Zum Datenschutz bestellt werden dürfen nur natürliche Personen, also entweder eigene Mitarbeiter oder namentlich benannte externe Berater (DSGVO Art. 37 Abs. 5).
Der Datenschutzbeauftragte wird auf Grundlage seiner beruflichen Qualifikationen und insbesondere Fachwissen benannt, das auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt, sowie auf der Grundlage seiner Fähigkeit zur Erfüllung der in Art. 39 DSGVO genannten Aufgaben.
Aufgaben an den Datenschutzbeauftragten aus der DSGVO:
- Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten hinsichtlich der Pflichten
- Überwachung und Einhaltung der Vorschriften
- Beratung auf Anfrage im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Wichtig: Der DSB darf nicht im Interessenskonflikt mit sonstigen Tätigkeiten im Unternehmen stehen.
Grundsätzlich immer dann, wenn die Person selbst über die Verfahren zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Nicht zum DSB bestellt werden dürfen deshalb
- Geschäftsführer oder Vorstand
- IT-Leiter oder Personalchef
- Marketing-Leiter
- Leiter Recht
Bedenken bestehen in den meisten Fällen auch bei Abteilungs- oder Bereichsleitern. Eine Ausnahmegenehmigung kann nur durch die Aufsichtsbehörde erteilt werden.
Der Beauftragte für den Datenschutz muss auf die Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz hinwirken, die ordnungsgemäße Anwendung der EDV kontrollieren und die Mitarbeiter mit den Vorschriften zum Datenschutz vertraut machen. Dazu gehören insbesondere die Kontrolle und Beratung bezüglich
- der schriftlichen Verpflichtung der Mitarbeiter auf den Datenschutz
- der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz
- der Erstellung und Pflege des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- der Durchführung von Vorabkontrollen vor der Einführung neuer Verfahren
- der Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung mit allen beauftragten Unternehmen
Vorteile interner DSB:
- Bessere Kenntnis der internen Abläufe
- Hohe Loyalität zum Unternehmen
Nachteile interner DSB:
- Aufwändige Aus- und laufende Fortbildung
- Freistellung von anderen Aufgaben
- Gefahr des Interessenskonflikts
- Verstärkter Kündigungsschutz (Kündigung nur aus „wichtigem Grund“)
Vorteile externer DSB:
- Sofort produktiv einsetzbar
- Höhere Effizienz
- Meist bessere Fachkenntnis
- Vermeidung des Interessenskonflikts
Nachteile externer DSB:
- Muss Unternehmen erst kennen lernen
- Auftraggeber- /Auftragnehmerverhältnis
Sie möchten uns als externen Datenschutzbeauftragten anfragen? Wir sind jederzeit gerne für Sie da!
