Schutz von Hinweisgebern

Neutrale Meldestelle für Whistleblower bei SILISTA

Am 16. Dezember 2022 hat der Deutsche Bundestag dem Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (Whistleblower) zugestimmt. Whistleblower, die Rechtsverstöße im beruflichen Umfeld aufdecken, müssen diese einer neutralen Stelle melden können, ohne berufliche Repressalien befürchten zu müssen. Dazu gehören Hinweise zu diesen Verstößen:

  • Steuerbetrug
  • Bestechung

  • Korruption

  • Geldwäsche

  • Delikte im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen
  • Kartellrecht
  • Finanzierung von Terrorismus
  • Produkthaftung
  • Produkt- und Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Datenschutz

Das bedeutet für Ihr Unternehmen: Ab 50 Mitarbeitern müssen Sie eine neutrale Meldestelle für Whistleblower einrichten. Eine solche Meldestelle können Sie ganz einfach an SILISTA auslagern. Die SILISTA-Experten wurden speziell als Beauftragte für Hinweisgeber geschult.

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